Das LERNEN FÖRDERN-Team in Augsburg empfing einmal mehr gut organisiert und herzlich die Mitglieder des Landesverbands in den Räumlichkeiten der Martinschule. Nach einem Bericht des Vorstands über seine Tätigkeit und die in diesem Jahr geförderten Projekte (Mehr über unserer Projekte erfahren Sie hier.) wurde der Kassenbericht 2025 vorgestellt. Anschließend wurde der Vorstand von den anwesenden Mitgliedern einstimmig entlastet.
Wahl des neuen Vorstands
Da der bisherige Vorsitzende Helmut Zillober diese verantwortungsvolle Aufgabe aus Zeitgründen nicht mehr selbst übernehmen konnte, wurde René Keil als neuer Vorsitzender vorgeschlagen und einstimmig gewählt. Helmut Zillober steht ihm mit seiner langjährigen Erfahrung (gemeinsam mit Martina Ziegler) als Stellvertreter zur Seite. Schatzmeisterin blieb Alina Riedner, zum Schriftführer wurde Fabian Binder gewählt. Katja Tarwitz erklärte sich bereit, weiterhin als Kassenprüferin zu fungieren.
Herzlichen Glückwunsch zur Wahl und vielen Dank, dass Sie diese wichtigen ehrenamtlichen Aufgaben übernehmen!
Vortrag von Prof. Eser
Nach einem kleinen Mittagsimbiss gestaltete Prof. Karl-Heinz Eser den Abschluss der Mitgliederversammlung. Er stellte den aktuellen Stand der Forschung aus dem Bereich der Lernstörungen und Lernbehinderungen vor, indem er auf die dritte, überarbeitete Auflage 2025 des Standardwerks „Interventionen bei Lernstörungen“ (von Gerhard Lauth, Matthias Grünke und Joachim Brunstein) einging.
Im Mittelpunkt seines Vortrags standen eine Änderung der Einordnung schulischer Lern- und Leistungsprobleme und die aktuellen Herausforderungen, die mit den Begrifflichkeiten „Lernstörungen“, „Lernschwächen“, „Borderline Intellectual Functioning“ sowie „Underachievement“ und ihrer Abgrenzung voneinander einhergehen. So habe inzwischen der internationale Begriff „Borderline Intellectual Functioning“ den Begriff der „Lernbehinderung“ ersetzt, obwohl beide bisher nicht inhaltlich deckungsgleich verstanden worden seien. Insbesondere aus sozialrechtlicher Sicht müsse hierbei darauf geachtet werden, dass Betroffene nicht aufgrund neuer Begrifflichkeiten dringend benötigte Unterstützungsansprüche verlieren würden.
Herr Prof. Eser legte deshalb einen Schwerpunkt auf die fachliche Bewertung des Begriffs „Lernbehinderung“. Dieser wurde als weiterhin sachgerecht und sozialrechtlich relevant dargestellt, insbesondere im Zusammenhang mit der Wechselwirkung zwischen individueller Beeinträchtigung und hinderlicher Umwelt. Zudem wurde betont, dass diagnostische Kategorien nur dann sinnvoll seien, wenn sie in konkrete pädagogische, psychologische oder medizinische Interventionen überführt werden.