Mitgliederversammlung 2022
Am 7. Mai 2022 konnte unsere jährliche Mitgliederversammlung wieder in Präsenz stattfinden. Der Vorsitzende, Helmut Zillober, begrüßte Mitglieder und Interessierte in Augsburg.
Am 7. Mai 2022 konnte unsere jährliche Mitgliederversammlung wieder in Präsenz stattfinden. Der Vorsitzende, Helmut Zillober, begrüßte Mitglieder und Interessierte in Augsburg.
Die Veranstaltung begann mit der Mitgliederversammlung, in der der Tätigkeitsbericht und der Kassenbericht vorgestellt wurden. Nach einer kurzen Aussprache und der Entlastung des Vorstands ging der Vorsitzende, Helmut Zillober, ausführlicher auf die Verbandsarbeit der letzten Monate ein. Er stellte unter anderem die verschiedenen Projekte der Ortsvereine vor, die durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) gefördert werden konnten (siehe Projekt-Berichte).
Im Mittelpunkt stand außerdem der Wunsch, die Inklusion von Menschen mit Lernbehinderungen in Bayern weiter zu verbessern. Dazu arbeitet der Landesverband intensiv mit den entsprechenden Ministerien und Institutionen zusammen. Ziel soll sein, den Übergang von der Schulzeit in die Teilhabe in Arbeit und Gesellschaft zu verbessern und auf diese Weise Teilhaberisiken und vorhandene Barrieren zu verringern. Entscheidend sind dafür aus Sicht des Landesverbands unter anderem nachhaltige Selbsthilfestrukturen, durch die auch Erwachsene mit Lernbehinderungen ihre erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Begabungen erhalten und erweitern können. Besonderer Fokus soll dabei auch auf die kulturelle Teilhabe gelegt werden.
Nach einem kleinen Mittagessen ging Prof. Karl-Heinz Eser in seinem Impulsvortrag auf die „Inklusionschancen von Menschen mit Lernbehinderung“ ein. Im Anschluss daran wurde mit dem „Augsburger Appell“ ein gleichberechtigtes Herangehen bei Inklusion und Barrierefreiheit für Menschen mit Lernbehinderungen angemahnt. „Lernbehinderung muss aktiv vom Ruf der ‚unsichtbaren Behinderung‘ befreit und als ernsthafte Bedrohung vieler einzelner Menschen wahrgenommen und verstanden werden“, so Helmut Zillober, und weiter: „Als solche verdient sie gleiche Aufmerksamkeit bei der Beseitigung von Inklusionsbarrieren wie andere offensichtliche Behinderungsarten auch.“